Einstellungstest Justiz Bayern
Wer sich für eine Karriere bei der Justiz entscheidet, kann auf jeden Fall von zahlreichen Annehmlichkeiten profitieren und ist zum Beispiel an einem denkbar zukunftssicheren Arbeitsplatz tätig. Gerade weil die Arbeit in der Justiz in jeglicher Hinsicht viele Leute begeistert, muss das Bundesland Bayern die Bewerbenden ganz genau unter die Lupe nehmen. Hierfür führt die Bayrische Justiz ein Einstellungstest durch, den jeder Bewerber und jede Bewerberin in der öffentlichen Verwaltung, der Justiz oder dem allgemeinen Vollzugsdienst absolvieren muss.
Inhaltsverzeichnis
Justiz Bayern: Das Bewerbungsverfahren
In der Justiz geht es in jeglicher Hinsicht um gründliche Arbeit. Genau aus diesem Grund geht die Justiz Bayern auch mit einem guten Beispiel voran und stellt so ein enorm gründliches Auswahlverfahren für die Bewerber auf die Beine. Wer erst einmal eine interessante Stelle gefunden hat, kann sich auf diese bequem bewerben. Als Tipp können wir dir gleich im Vorfeld mit auf den Weg geben, dass eine Bewerbung nur dann Sinn macht, wenn du die jeweiligen Voraussetzungen für den Beruf erfüllst. Diese wiederum variieren natürlich. Mit dem Einreichen der Bewerbung ist der erste große Schritt dann getan. Jetzt heißt es erst einmal warten, denn nur im Falle von überzeugenden Unterlagen wirst du von der Justiz zum weiteren Auswahlverfahren eingeladen.
Du solltest dich also bereits bei deiner Bewerbung ins Zeug legen und daran denken, dass diese Unterlagen das Erste sind, was dein vielleicht neuer Arbeitgeber von dir zu sehen bekommt. Gut zu wissen sein dürfte in diesem Zusammenhang, dass dir in der bayerischen Justiz verschiedene Türen offen stehen. Du kannst zum Beispiel eine Ausbildung beginnen, könntest hier aber bei entsprechender Qualifikation auch ein Studium starten.
Das Auswahlverfahren der Justiz Bayern
Wird vom Einstellungstest Justiz Bayern gesprochen, beziehen sich die meisten Menschen vor allem auf die schriftliche Prüfung für die Bewerber. Dies ist allerdings nur die halbe Wahrheit, denn die Auswahlprüfung lässt sich in einen schriftlichen Prüfungsteil und einen mündlichen Prüfungsteil aufteilen. Wir haben uns die Prüfungsinhalte im Einstellungstest für dich einmal genauer angesehen.
Der schriftliche Einstellungstest
In der schriftlichen Auswahlprüfung der Justiz Bayern geht es für die Bewerber darum, ihr Wissen und ihre Fähigkeiten in ganz unterschiedlichen Bereichen unter Beweis zu stellen. Welche dies sind, siehst du hier:
- Sprachliche Fähigkeiten
- Logisch-schlussfolgerndes Denken
- Textverständnis und Textgestaltung
- Allgemeinbildung
Im Bereich der sprachlichen Fähigkeiten geht es im Einstellungstest Justiz Bayern darum, einen Sachverhalt formal und korrekt darstellen zu können. Zusätzlich wird überprüft, wie gut du logisch und schlussfolgernd denken kannst, wie gut du im Bereich der Textgestaltung und des Textverständnisses bist oder wie gut dein Wissen im Bereich der Allgemeinbildung ausfällt. Letzteres wird vor allem in den Bereichen Erdkunde, Geschichte, Wirtschaft und Recht überprüft.
Der mündliche Einstellungstest
Ergänzend zur schriftlichen Prüfung im Einstellungstest Justiz Bayern wartet auf alle Bewerber auch noch eine mündliche Prüfung. Wie diese genau aussieht, ist natürlich vom jeweiligen Berufswunsch abhängig. Einige Fragen sind aber durchaus typisch. So interessiert deinen Gegenüber zum Beispiel, wieso du dich gerade für einen Beruf in der Justiz entschieden hast oder wo deine Stärken und Schwächen liegen. Zusätzlich dazu kann es sein, dass hier auch noch fachbezogene Fragen zum Beispiel zu den Aufgaben der verschiedenen Justizorgane gestellt werden.
Fazit
Wer sich einen der begehrten Arbeitsplätze bei der bayerischen Justiz sichern möchte, der muss seine Fähigkeiten und sein Wissen im Einstellungstest unter Beweis stellen. Hierbei handelt es sich aber, anders als oftmals angenommen, nicht ausschließlich um einen schriftlichen Einstellungstest. Stattdessen steht ein komplettes Auswahlverfahren auf dem Programm, in welchem neben dem schriftlichen Test auch ein mündlicher Test durchlaufen werden muss. Im Prinzip beginnt das Auswahlverfahren aber schon mit dem Einreichen deiner Bewerbung. Für dich heißt das also im Umkehrschluss, dass du dich sowohl auf den Einstellungstest Justiz Bayern als auch auf die Zusammenstellung der Bewerbungsunterlagen und dein Vorstellungsgespräch intensiv vorbereiten solltest. Nur so kannst du den Prüfern zeigen, dass du das Zeug dazu hast, künftig als Teil der Justiz zu arbeiten.
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