Bundesamt für Justiz Einstellungstest: Aufgaben und Prüfungsinhalte
Das Bundesamt für Justiz ist in Deutschland eine länderübergreifende Behörde, welche direkt dem Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz unterstellt ist. Rund um die Karrieremöglichkeiten auf Bundesebene müssen zahlreiche Voraussetzungen und Anforderungen beachtet werden, gleichzeitig ist die erfolgreiche Teilnahme am Einstellungstest Bundesamt für Justiz Pflicht. Wir zeigen dir nachfolgend, was genau im Auswahlverfahren und Eignungstest von dir erwartet wird – und worauf du hierbei achten solltest.
Inhaltsverzeichnis
Was sind die Aufgaben der Bundesjustiz?
Der gesamte Apparat der Justiz ist in Deutschland enorm umfangreich. So existieren zum Beispiel Justizbehörden in den einzelnen Bundesländern, die hier für sämtliche Vorgänge rund um die Justiz verantwortlich sind. Die Bundesjustiz wiederum verfolgt als Bundesbehörde etwas andere Aufgaben. So ist diese Behörde zum Beispiel für die Wahrnehmung internationaler familienrechtlicher Angelegenheiten zuständig, bearbeitet aber auch Aufgaben im Bereich des Registerwesens, dem internationalen Rechtsverkehr, der kriminologischen Forschung oder der Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten. Und in jedem einzelnen Bereich werden Fachkräfte benötigt, weshalb die beruflichen Aussichten für dich keinesfalls schlecht sind.
Arbeiten bei der Bundesjustiz: Bewerbung und Voraussetzungen
Am Anfang einer jeden Karriere in der Bundesjustiz steht das Einreichen der Bewerbungsunterlagen. Wie dies genau vonstatten geht, kannst du direkt auf der Webseite der Behörde erfahren. Hier ist auch zu sehen, welche Inhalte bzw. Nachweise in den Bewerbungsunterlagen zu finden sein müssen. Generell ist natürlich wichtig, dass diese Nachweise auch allesamt vorhanden sind und deine Unterlagen damit als vollständig bezeichnet werden können. Ist dies nicht so, stehen deine Chancen auf eine erfolgreiche Bewerbung denkbar schlecht. Immerhin ist dies bereits ein Zeichen dafür, dass du scheinbar nicht mit voller Konzentration deine Aufgaben erledigst. Zum Einstellungstest Bundesamt für Justiz wirst du also nur dann eingeladen, wenn deine Bewerbung einen überzeugenden Eindruck hinterlässt. Damit dies auch gewährleistet ist und sich die Auswahlkommission überhaupt näher mit deinen Unterlagen beschäftigt, solltest du zudem die allgemeinen Einstellungsvoraussetzungen checken. Diese variieren zwischen den einzelnen Berufen deutlich, müssen aber natürlich auf jeden Fall erfüllt werden. Kannst du dies nicht gewährleisten, ist das Einreichen der Bewerbung zwecklos.
Der Einstellungstest Bundesamt für Justiz
Wird vom Einstellungstest Bundesamt für Justiz gesprochen, ist in der Regel immer der schriftliche Einstellungstest gemeint. Nehmen wir es ganz genau, besteht dieser Test allerdings aus zwei unterschiedlichen Testverfahren und so muss neben dem schriftlichen Eignungstest auch noch eine mündliche Eignungsprüfung gemeistert werden. Im Vergleich zu den einzelnen Justizbehörden der Bundesländer ist hier zu erwähnen, dass auf einen Sporttest verzichtet wird. Das liegt daran, dass die Bundesjustiz nicht für eine Justizvollzugsanstalt zuständig ist und dementsprechend keine Ansprüche an die körperliche Fitness der Bewerber gestellt werden. Wir haben uns mit dem schriftlichen und mündlichen Test im Folgenden zudem einmal näher beschäftigt.
Der schriftliche Einstellungstest
Genau wie das gesamte Auswahlverfahren, lässt sich auch der schriftliche Einstellungstest noch einmal in verschiedene Prüfungen unterteilen. In der Regel wird dieser Test in Form eines Multiple-Choice-Test am Computer absolviert. Gestellt werden dir hier Fragen aus folgenden Bereichen:
- Allgemeinwissen
- Fachabhängige Aufgaben
- Test zur Sprachkompetenz
- Test zum Urteilsvermögen
- Fähigkeiten im Rechnen
- Konzentrationsfähigkeit
- Merkfähigkeit
Zusätzlich dazu wirst du in der Regel auch noch psychologisch getestet. Hier möchte sich die Bundesjustiz dann einen Eindruck von deiner charakterlichen Einstellung verschaffen, ergänzend gehört eine berufsbezogene Selbsteinschätzung dazu.
Achtung: Du musst in jeder Prüfung im Auswahlverfahren eine starke Leistung vorweisen. Bist du zum Beispiel im schriftlichen Einstellungstest nicht gut genug, wirst du zum mündlichen Teil gar nicht mehr eingeladen.
Der mündliche Einstellungstest
Wer im schriftlichen Einstellungstest überzeugen konnte, kann fest mit einer Einladung zum mündlichen Einstellungstest rechnen. Hier steht jetzt ein persönliches Kennenlernen auf dem Programmplan, bei dem es sich in der Regel um ein Vorstellungsgespräch handelt. Hier verschafft sich die Justiz also einen genauen Eindruck von deiner Person und hinterfragt zum Beispiel deine Berufsmotivation sowie deinen bisherigen Werdegang. Darüber hinaus kannst du dich darauf einstellen, dass die Fragen zu deinen Stärken und Schwächen gestellt werden. In einigen Fällen wird der mündliche Einstellungstest zudem erweitert durchgeführt. Das bedeutet, dass neben dem Gespräch mit der Auswahlkommission auch ein Einzelvortrag gehalten oder eine Gruppenübung durchlaufen werden muss.
Fazit
Natürlich ist der Einstellungstest beim Bundesamt für Justiz keinesfalls einfach. Wäre dem so, würde der Justiz-Apparat auf Bundeseben vermutlich auch nicht so gut funktionieren, wie dies aktuell der Fall ist. Wichtig ist es für die Behörde daher, immer dafür zu sorgen, dass auch der Nachwuchs als hochqualifizierte Fachkraft bezeichnet werden kann. Genau deshalb wird mit alle Bewerbenden ein umfangreiches Auswahlverfahren durchgeführt, um die wirklich starken Bewerber von den etwas schwächeren Bewerbern trennen zu können. Für dich bedeutet das: Du solltest zusehen, dass du zu den starken Vertretern in den Bewerbungsstapeln gehörst und den Grundstein dafür vor allem mit einer guten Vorbereitung legen. Hierzu gehört zum einen die Vorbereitung auf den schriftlichen Einstellungstest, gleichzeitig aber auch das Training für die mündliche Eignungsprüfung. Denke immer dran: Nur die besten Bewerber setzen sich durch, also zeig, was alles in dir steckt!
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